Neue genomische Techniken könnten ein Werkzeug im Kampf gegen den Klimawandel werden. Foto: wladimir1804 - stock.adobe.com

| Markus Wolf

Als Schlüsseltechnologie fördern

Die Bundesregierung sieht neue Genomtechniken als Möglichkeit, agrarpolitische Ziele zu erreichen. Kein Ansturm auf Zulassungen für Kategorie-1-Pflanzen erwartet.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken. Dabei seien verschiedene Interessen abzuwägen, mit Blick auf den Forschungsstandort Deutschland, die Unternehmen, die Landwirtschaft sowie die Verbraucher. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den “Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) auf Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und mittelständische Saatgutunternehmen in Deutschland” hervor. 

So erwartet die Bundesregierung durch neue Verfahren einen erleichterten Marktzugang für Pflanzen und Produkte der Kategorie 1 (Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlich gezüchteten Sorten gelten und deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg hätten entstehen können). Die zu erwartenden Auswirkungen hängen demnach insbesondere von der Anzahl der deregulierten Pflanzen und der wirtschaftlichen Nachfrage nach deren Produkten ab. Allerdings zeigten Erfahrungen aus Drittstaaten, zum Beispiel mit dem Precision Breeding Act in England, dass kurzfristig nicht mit einer Vielzahl an Anträgen zu rechnen sei.

Allgemein werde mit dem Einsatz neuer genomischer Techniken gegenüber traditioneller Gentechnik in der Pflanzenzucht ein beschleunigter Züchtungsfortschritt verbunden. Dies könne zur Erreichung agrarpolitischer Zielsetzungen wie die Anpassung an den Klimawandel, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie einer “Kostenreduktion beim voraussichtlichen Wirksamwerden des NGT-Pflanzen-VO-Entwurfs” führen. Auf der anderen Seite stehen mögliche Auswirkungen auf die Biodiversität sowie Hindernisse beim Zugang zu Zuchtmaterial und beim kommerziellen Inverkehrbringen von Saatgut wegen patentrechtlicher Fragen in der Diskussion.