Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich Ende September einstimmig für ein neues Düngerecht ausgesprochen. In einem gemeinsamen Beschluss forderte die AMK den Bund auf, das Regionalisierungsmodell voranzubringen. In einem Eckpunktepapier haben die Bundesländer drei Alternativen an Vorschriften vorgestellt. Die Bundesländer können wählen, welche davon sie in den Roten Gebieten anwenden. Nun meldet sich laut topagrar das zustimmungspflichtige Bundesumweltministerium (BMU) zu Wort.
Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie sichern
Grundsätzlich stimmt das BMU dem Wahlverfahren zu. Doch haben die drei Alternativen nur dann eine Chance auf Akzeptanz bei der EU-Kommission, wenn sie in gleicher Weise sicherstellten, dass die Ziele der EU-Nitratrichtlinie zuverlässig erreicht werden, heißt es bei topagrar. Gute Chancen auf Einhaltung der Nitratrichtlinie bestätigt das BMU der von Bayern, NRW und Sachsen-Anhalt vorgeschlagenen Variante 2. Diese Länder wollen die Roten Gebiete abschaffen und dafür die Düngung auf Betriebsebene dokumentieren.
Bedenken hegt das BMU dagegen beim Vorschlag von Baden-Württemberg, das die Maßnahmen in den Roten Gebieten erheblich absenken will. Diese Variante dürfte bei der EU-Kommission keinen Gefallen finden. Zudem drängt das BMU darauf, dass zur neuen Düngesaison im Frühjahr 2027 die neue Düngeverordnung und Maßnahmen in den Roten Gebieten greifen. Dies halten Beobachter in Berlin für kaum realisierbar.