Bislang behindern zahlreiche Vorschriften und lange Genehmigungsverfahren den Umbau von Ställen. Viele Landwirte, die ihre Tierhaltung an veränderte Vorgaben und Verbraucherwünschen anpassen wollten, standen vor enormen finanziellen Herausforderungen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird unter anderem die bislang an die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gebundene Zulässigkeit eines Umbaus aufgeboben. Statt eines Stallumbaus ist zudem künftig auch ein Rück- und Neubau erlaubt.
Das Bundesagrarministerium (BMLEH) machte sich in den Abstimmungen dafür stark, auch den Umbau von Tierställen zu ermöglichen, die vor 2013 errichtet wurden und wegen einer damals erfolgten Rechtsänderung nicht hätten umgebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, dass sich durch den Umbau die Haltungsbedingungen verbessern und sich die Zahl der Tierplätze nicht erhöht. Auch ein Wechsel der in dem Stall gehaltenen Tierart ist künftig möglich.
