Um- und Neubauten will die Regierung schneller auf den Weg bringen.

| agt

Genehmigungen im Schnellgang

Bauvorhaben, die dem Tierwohl dienen, sollen nicht mehr am Amtsschimmel scheitern. Landwirte können leichter Wohnungen bauen.

Tierwohlgerechte Stallumbauten sollen künftig schneller und mit weniger Bürokratie umgesetzt werden können. Das sieht die vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Baugesetzbuchs vor. Vorgelegt wurde der Gesetzentwurf vom Bundesbauministerium. Vorrangiges Ziel ist ein schnelles Bauen von Wohnungen, aber auch beim Stallumbau soll es schneller vorangehen. 

Tierwohlgerechter Umbau nun für alle Tierarten

Damit Tierwohl nicht nur ein „Lippenbekenntnis“ bleibe, dürfe es nicht am Genehmigungsrecht scheitern, kommentierte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesagrarministerium (BMLEH), Silvia Breher.

Laut BMLEH sollen dafür zahlreiche Vorschriften beim Stallumbau entfallen wie die Regel, die Stallumbauten bislang an das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) bindet. Künftig soll allein entscheidend sein, dass die Umbauten zu allgemein besseren Haltungsbedingungen führen und gleichzeitig die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Möglich wird damit auch der Stallumbau bei Tierarten, die bislang nicht im THKG erfasst sind, etwa Geflügel und Rinder. Zudem soll auch ein Wechsel der im Stall gehaltenen Tierart möglich werden.

Darüber hinaus sollen laut BMLEH künftig auch Ställe umgebaut werden dürfen, die vor 2013 errichtet wurden und die aufgrund einer damaligen Rechtsänderung bislang nicht modernisiert werden konnten. Unter bestimmten Voraussetzungen soll künftig außerdem nicht nur ein Umbau, sondern auch ein Rück- und Neubau von Ställen zulässig sein. Etwa dann, wenn der Ersatzbau in räumlichem Zusammenhang mit der zurückzubauenden Anlage steht.

Mehr Wohnungsbau auf Hofstellen möglich

Die Grenze für privilegierten Wohnungsbau auf Hofstellen soll zudem von bislang zwei auf künftig vier Wohnungen angehoben und es auch möglich sein, ein Wohngebäude als Anbau zu errichten. Laut Gesetzentwurf soll damit dem Umstand Rechnung getragen werden, dass heutzutage häufig mehr als zwei Generationen auf einem Hof leben.

Zudem soll die Frist für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden nach Aufgabe der bisherigen Nutzung von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für den Betrieb von Biomasseanlagen im Außenbereich vor.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht, wo weitere Änderungen möglich sind. Zunächst befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit der Vorlage und überweist sie anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. Nach den Ausschussberatungen folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Mit Material von AgE