Die höchste Nitratbelastung 2024 verzeichnete im Mittel der Kreis Viersen in Nordrhein-Westfalen mit 244,8 mg/l, gefolgt vom Landkreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz mit 160,0 mg/l und der kreisfreien Stadt Wolfsburg in Niedersachsen mit 143,34 mg/l. Insgesamt wurde an 24 Prozent der Messstellen der Grenzwert von 50 mg Nitrat/l überschritten, teilt der Nachrichtendienst Proplanta mit. Demnach könne die Nitratbelastung innerhalb eines visualisierten Gebietes stark variieren. Dies werde bei Proben aus Mecklenburg-Vorpommern deutlich, die eine Spannweite von 0,22 bis 489,9 mg/l Nitrat aufweisen. Proplanta hat die aktuellsten Erhebungen 2024 vom Umweltbundesamt (UBA) zur Nitratbelastung im Grundwasser ausgewertet und auf einer interaktiven Nitrat-Karte visualisiert.
Das gesamte EUA-Messnetz zur repräsentativen Beschreibung der Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland umfasst 1.219 Messstellen (Stand März 2024), wovon 679 den Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Beschaffenheit des oberflächennahen Grundwassers in Deutschland beschreiben. 2024 wurden davon 646 beprobt.
Sowohl die EU-Nitratrichtlinie und die Grundwasserrichtlinie als auch die entsprechenden deutschen Verordnungen zum Grund- und Trinkwasserschutz (TrinkwV/GrwV) regeln, dass der Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter nicht überschritten werden darf, da höhere Konzentrationen ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen.
Dokumentationspflicht streichen
Am Ende jedes Vierjahreszeitraums ist Deutschland aufgefordert einen Bericht der EU-Kommission vorzulegen. Die 1. Mitteilung erfolgte 1996, inzwischen wurde 2024 der 8. EU-Nitratbericht veröffentlicht. Deutschland ist bereits in den Jahren 2002 und 2018 vom Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt worden. 2023 konnte die Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17,3 Mio. € und das tägliche Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1,1 Mio. € abgewendet werden. Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte eine Reform des Düngegesetzes angestoßen, die strengere Auflagen für landwirtschaftliche Betriebe vorsah. Das Vorhaben scheiterte jedoch im Juli 2024 im Bundesrat, wo mehrere Länder insbesondere einen zu hohen bürokratischen Aufwand kritisierten. Sein Nachfolger, Alois Rainer (CSU), kündigte daraufhin an, die Vorgaben für Landwirte zu lockern. Insbesondere sollten die Betriebe von einer Dokumentationspflicht der Stoffstrombilanz entbunden werden.
Rote Gebiete ausgesetzt
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch – aufgrund des enormen Widerstandes von Landwirten und Verbänden – in seinem Urteil (BVerwG 10 CN 1.25, BVerwG 10 CN 2.25, BVerwG 10 CN 3.25, BVerwG 10 CN 4.25) vom 24. Oktober 2025 ausdrücklich festgestellt, dass die nach § 13a Abs. 2 der Düngeverordnung auferlegten Maßnahmen zur Zielerreichung sowohl erforderlich als auch angemessen sind. Gleichzeitig ist die Ausweisung „roter Gebiete“ (nitratbelastete Gebiete > 50 mg/l), die an verschärfte Verordnungen geknüpft sind, für verfassungswidrig erklärt worden.
In der Agrarministerkonferenz (AMK) im März 2026 wird zwar akzentuiert, dass die Vorgaben der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie unabhängig von dieser gerichtlichen Entscheidung eingehalten und umgesetzt werden müssen; aber ein Konzept bzw. Aktionsplan liegt aufgrund der vielschichtigen Belange der einzelnen Bundesländer bislang noch nicht auf dem Tisch. Ob die anvisierte Neufassung des § 13a der Düngeverordnung bis 2027 umgesetzt wird, bleibt daher fraglich.
Auswahl Nitratwerte im Grundwasser 2024
Mecklenburg-Vorpommern: 489,9 mg/l
Sachsen-Anhalt: 335,0 mg/l
Nordrhein-Westfalen: 244,8 mg/l
Niedersachen: 193,1 mg/l
Rheinland-Pfalz: 160,0 mg/l
Brandenburg: 158,5 mg/l
Baden-Württemberg: 149,0 mg/l
Thüringen: 144,0 mg/l
Sachsen: 140,0 mg/l
Hessen: 140,0 mg/l
Bayern: 110,0 mg/l
Schleswig-Holstein: 97,7 mg/l
Saarland: 37,0 mg/l
