Das Handelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine lebt in überarbeiteter Version fort. Foto: glebzter - stock.adobe.com

| Markus Wolf

Handelsabkommen geht in die nächste Runde

Die EU und die Ukraine haben sich auf ein überarbeitetes Freihandelsabkommen für landwirtschaftliche Produkte geeinigt. Schutzklauseln für Zucker, Weizen, Mais und Geflügel sind vorgesehen.

Die EU verspricht der Ukraine eine weitere Öffnung des europäischen Binnenmarktes als vor dem russischen Angriffskrieg, wobei “den Empfindlichkeiten bestimmter EU-Agrar- und Ernährungssektoren in vollem Umfang Rechnung” getragen werde. Im Klartext läuft das geplante Handelsabkommen auf zollfreie Importkontingente für alle sensiblen Produkte hinaus, wobei es dazu noch keine konkreten Zahlen gibt. Aus Brüssel heißt es dazu bislang: “Die vereinbarten Änderungen werden es der Ukraine ermöglichen, bei vielen Produkten das Exportniveau der vergangenen Jahre zu halten.” Und: Für die sensiblen Produkte wie Zucker, Geflügelfleisch, Eier, Weizen, Mais und Honig soll es nur "bescheidene“ Erhöhungen der bisherigen Importkontingente geben sowie strenge Vorschriften für den Export in die EU gelten.

Liberalisierung in Teilen des Warenhandels

Der Handel mit weniger sensiblen Produkten, bei denen sich die EU und die Ukraine ergänzen, soll hingegen ausgeweitet und in Teilbereichen vollständig liberalisiert werden, letzteres gilt etwa für fermentierte Milch und Traubensaft. Die Ukraine gesteht der EU im Gegenzug steigende Lieferkontingente für Schweinefleisch, Geflügel und Zucker zu, sowie die Abschaffung oder zumindest die Absenkung von Zöllen auf aus der EU eingeführte Waren.

Ukraine übernimmt EU-Produktionsstandards

Der neue Marktzugang ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Ukraine schrittweise an die geltenden EU-Produktionsstandards anpasst, beispielsweise beim Tierschutz und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln. Von der Ukraine wird erwartet, dass sie jährlich über ihre Fortschritte berichtet. Dieser Ansatz entspreche der Logik des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine und der Übernahme des EU-Besitzstands.

EU-Kommission zufrieden

Die EU-Kommission wertet die erzielte grundsätzliche Einigung als ausgewogen. Diese berücksichtige die Zusage der EU, “allen Beteiligten eine langfristige Lösung zu bieten, die Notwendigkeit, die Ukraine weiterhin zu unterstützen, und gleichzeitig die Erwartung der Ukraine, ihre dynamischen Handelsbeziehungen mit der EU unter Berücksichtigung der Empfindlichkeiten bestimmter Agrarsektoren weiter zu verbessern.” Anfang Juni war das bis dahin geltende Abkommen mit der Ukraine über Zollvorteile und Obergrenzen für die Einfuhr ausgelaufen, das nun durch die überarbeitete Version der Vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) abgelöst wird. Die EU-Kommission will dazu einen Entwurf ausarbeiten und diesen den EU-Mitgliedstaaten vorlegen.