Die Sanierung des Agrarhandelskonzerns soll 2028 abgeschlossen sein. Foto: Baywa

| Daphne Huber

Jahresfehlbetrag in Milliardenhöhe

Die Baywa muss einen Eigenkapitalverlust für das Jahr 2024 ausweisen. Die Hauptversammlung ist für 26. August 2025 einberufen.

Das Eigenkapital (HGB) der Baywa AG, München, hat auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert und fällt zum 31. Dezember 2024 negativ aus. t. Dies teilt das Unternehmen im Vorgriff auf die Veröffentlichung der Jahresbilanz 2024 am 10. Juli 2025 vorab bekannt. Der Rückgang ergibt sich nach eigenen Angaben aus erforderlichen Buchwert-Abschreibungen, insbesondere aus der Beteiligung an der Energietochter BayWa r.e. AG. Aufgrund der Abschreibungen erwartet der Vorstand auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Mrd. €. 

Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung aus. Aufgrund der zeitlichen Nähe zu der für den 26. August 2025 geplanten Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären dort einen Verlust anzeigen und zur Lage der Gesellschaft berichten. 

Sanierungsprozess endet 2028

Der Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und habe folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß dem Sanierungsgutachten. Mit der abgeschlossenen Sanierungsfinanzierung bis 2028 soll das Eigenkapital wieder positiv sein. Auch das operative Geschäft sowie die Durchführung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung mit einem Gesamtmindesterlös in Höhe von insgesamt 150 Mio. € bleiben hiervon unberührt. 

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Baywa AG für das Geschäftsjahr 2024 werden am 10. Juli 2025 veröffentlicht.