Für private Haushalte bleibt es bei den hohen Stromkosten. Foto: Wolfilser - stock.adobe.com

| agt

Kleine Betriebe gehen leer aus

Unternehmen und die Landwirtschaft können mit einer Senkung der Stromsteuer rechnen. Übrig bleibt der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Ct/kWh.

Das hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD in dieser Woche beschlossen. Die bestehende Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wird über das Jahr 2025 hinaus verstetigt. Neben stromintensiven Industriezweigen, die im internationalen Wettbewerb stünden, würden damit Mittelstand und Handwerk ab einem bestimmten Energieverbrauch entlastet, heißt es im Ergebnispapier der Koalitionsspitzen. Genannt werden Branchen wie die Nahrungsmittelherstellung, Bäckereien, Fleischereien, Energieversorger, Bau- und Handwerk sowie Wasserwirtschaft. Potenziell sollen davon mehr als 600.000 Unternehmen profitieren.

Steuerentlastung in Höhe von 2 Ct/kWh

Die Stromsteuer beträgt regulär 2,05 Ct/kWh. Gemäß Stromsteuergesetz wird für begünstigte Unternehmen eine Steuerentlastung in Höhe von 2 Ct/kWh gewährt. Nach der Entlastung, die im Jahr nach dem Verbrauch beantragt werden muss, verbleibt der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Ct/kWh. Eine Entlastung wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag 250 €/Jahr überschreitet. Die Regelung ist bislang auf die Jahre 2024 und 2025 befristet. Ohne die geplante Verstetigung der Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz würde die Steuerentlastung ab 2026 wieder regulär auf 0,513 Ct/kWh zurückfallen. Die Steuerlast der Unternehmen würde dann knapp über 1,537 Ct/kWh betragen. 

Vorteile nur bei hohem Verbrauch

Doch nicht alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe profitieren von der Strompreisabsenkung. Denn erst ab einem Jahresverbrauch von über 12.500 kWh ist eine Erstattung vom Hauptzollamt beantragbar. Und so werden Betriebe mit sehr hohem Stromverbrauch teilweise mit mehreren hundert Euro entlastet. Kleinstbetriebe und energiearme Höfe gehen dagegen leer aus.

Die Absenkung der Stromsteuer zu verlängern sei „ein wichtiger Baustein für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit“, sagt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes Bernhard Krüsken gegenüber Tagesspiegel Background. 

Wahlversprechen nicht gehalten

Nicht einigen konnte sich der Koalitionsausschuss auf eine Senkung der Stromsteuer für die gesamte Wirtschaft sowie für die Verbraucher. Die soll kommen, „sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen“, so die Formulierung im Beschlusspapier. Das ist ein deutlicher Hinweis, dass die Koalitionspartner eine Gegenfinanzierung im Haushalt gegenwärtig nicht für machbar halten. Mit Material von AgE