Geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen sollen besser geschützt werden. Ihre Eintragung soll erleichtert und ein EU-weiter Schutz ermöglicht werden. Das sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) heute veröffentlicht sowie an die Länder und Verbände versendet haben. Geografische Angaben betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.
Alleinstellungsmerkmal herausstellen
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklärt hierzu: "Ob Spreewälder Gurken, Wein von der Mosel oder Schwarzwälder Kirschwasser: Deutsche Lebensmittel wie diese sind national und international nicht nur für ihre herausragende Qualität und tollen Geschmack bekannt. Sie sind zugleich kulinarische Botschafter ihrer Heimatregionen. Daher ist es wichtig, dass die Hersteller dieses Alleinstellungsmerkmal noch besser schützen können als bisher. Dafür setzen wir uns mit dem Gesetzentwurf ein."