Die Schilf-Glasflügelzikaden richten als Bakterienvektoren großen Schaden in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse an. Foto: Archiv

| Daphne Huber

Mitteleinsatz nur nach Warnaufruf

Im zweiten Anbaujahr 2026 sind bestimmte Insektizide befristet zugelassen. Im Vorjahr zeigten die Behandlungen messbare Erfolge.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Anbaujahr 2026 erneut Notfallzulassungen für Insektizide zur Bekämpfung der Schilf‑Glasflügelzikade in Zuckerrüben erteilt. Insgesamt stehen sechs Wirkstoffe und elf Produkte zur Verfügung.

Die Schilf‑Glasflügelzikade ist Überträger der Krankheiten SBR und Stolbur. Die bakterielle Infektion bedroht Zuckerrüben, Kartoffeln und zunehmend auch Gemüsekulturen, teilte ein Vertreter von Südzucker auf dem Nachrichtenkanal LinkedIn mit.

Das BVL hat die Mittel, die eine Notfallzulassung erhalten haben, vor Ostern im Internet veröffentlicht. Für einzelne Produkte wie Decis Forte gilt die Genehmigung seit dem 31. März 2026, ein Großteil der Pflanzenschutzmittel ist ab dem 15. April 2026 für einen befristeten Zeitraum von drei bis vier Monaten zugelassen.

Die Anwendung ist laut BVL ausschließlich im Rahmen der Bekämpfungsstrategie gegen die Schilf‑Glasflügelzikade und nur nach einem amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde erlaubt. Die Auflagen für den Einsatz der Insektizide sind streng geregelt und müssen eingehalten werden.

Fruchtfolge und Sortenwahl

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein wichtiger Baustein des entwickelten integrierten Bekämpfungsansatzes gegen die Schilf‑Glasflügelzikade. Weitere Elemente sind unter anderem die Fruchtfolge und die Sortenwahl. „Wir haben 2025 mit diesem Baukasten erste Erfolge gesehen, sind aber noch lange nicht über dem Berg. Insofern wird dieser Weg konsequent weiterverfolgt“, betonten Südzucker-Berater.