Die Ferkelaufzüchter müssen ihre Tiere an einen ITW-Mäster liefern, um ihr Entgelt zu erhalten. Foto: Tönnies

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Neue Registrierungsrunde gestartet

Bis zum 22. Oktober können sich Ferkelaufzüchter für die Teilnahme am Programm anmelden. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster.

Seit Donnerstag, 1. Oktober 2026, läuft die dreiwöchige Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter. Bis einschließlich 22. Oktober 2026 können sie sich für die Teilnahme am Programm der ITW anmelden. Anders als bei der Ferkelerzeugung und der Schweinemast ist eine Registrierung für die Ferkelaufzucht aktuell noch notwendig, da diese noch bis längstens Ende April über den Ferkelfonds honoriert werden sollen und dies eine vorherige Budgetprüfung erfordert. Danach ist eine Registrierungsphase nicht mehr notwendig.

Programmstart ab November

Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. November 2026, der spätestmögliche der 1. März 2027. Eine Auditierung ist ab November möglich. Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt. Neu registrierte Betriebe nehmen als nämliche Ferkelaufzüchter an der ITW teil: Die Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster.

Zahlung aus Ferkelfonds bis Ende April 2027

Die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gilt bis längstens zum 30. April 2027. Für Ferkel, die an ITW-Mäster geliefert werden, beträgt das Tierwohlentgelt bis dahin 4,50 €/Ferkel. Zum 1. Mai 2027 wird dann spätestens die Fondsfinanzierung durch die Finanzierung über den Markt abgelöst.