Die Zucker- und Ernährungsbranche wollen die Pläne der schwarz-roten Regierung stoppen. Mit großen Aufklebern “Nein zur Zuckersteuer” an den Rübenlastern machen Landwirte in der laufenden Zuckerkampagne auf Folgen für die ländliche Regionen aufmerksam. Am Ende zahlen die Rechnung Verbraucher, Landwirte und die Ernährungswirtschaft, so die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ).
Der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, ab Juli 2027 Getränke ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter mit einer dreifach gestaffelten Verbrauchssteuer zu belegen. Erfasst sind außerdem Sirupe, zuckerhaltige Pulver und Granulate, die zur Herstellung von Getränken bestimmt sind. Nicht unter die Steuer fallen sollen reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreie Varianten von Bier, Wein und Sekt sowie Milchmischgetränke und Sojadrinks. Auch Getränke ohne Zucker, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind – Zero-Getränke – bleiben demnach außen vor.
Der Entwurf sieht für das 2. Halbjahr 2027 zusätzliche Steuereinnahmen von 945 Mio. € und bis zum Jahr 2031 jährliche Einnahmen von 1,2 Mrd. € jährlich vor. Geplant gewesen seien ursprünglich 420 Mio. €/Jahr. Hierüber dürfte die Bundesregierung neu verhandeln.
Dreistufiges System
Für die Bemessung der geplanten Steuer sieht der BMF-Entwurf ein dreistufiges System vor – beginnend mit einer Steuer von 0,26 €/Liter für Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von 5 bis unter 7 Gramm/100 Milliliter, 0,32 €/Liter ab 7 Gramm und 0,38 €/Liter ab 10 Gramm. Damit könnte ein stark zuckerhaltiges Getränk um 45 Cent/Liter im Preis steigen.
Am 7. Oktober sollte das Bundeskabinett über das Vorhaben beraten. Dazu dürfte es nicht kommen. Nach Informationen von bild.de hat das Bundeskanzleramt das BMF-Vorhaben vorerst gestoppt. „Nicht mehrheitsfähig und so nicht abgesprochen", lautet nach bild.de die Begründung.
Verbraucher müssen zahlen
Die Zuckerwirtschaft befürchtet einen weiteren Nachfragerückgang durch die Steuer. „Historische Tiefstpreise für Zucker. Dürre und Schädlinge auf dem Acker. Enorme Kosten für Energie und Klimaschutz. Eine Zuckersteuer darf jetzt nicht dazu führen, dass regionaler Rübenzucker durch künstliche Süßstoffe ersetzt wird. Das würde das Fass für Zuckerfabriken und Rübenanbauer zum Überlaufen bringen“ warnt der WVZ-Vorsitzende Dr. Stefan Streng.
Längere Fristen
Allein für Zoll und IT seien für die Jahre 2026 bis 2029 Kosten von rund 89 Mio. € veranschlagt, rechnet die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) vor. Beim Zoll sollen 200 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Die vorgesehene Umsetzungsfrist sei laut BVE völlig unrealistisch. Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 greifen, die notwendigen Anträge können Unternehmen jedoch erst ab Januar 2027 stellen. Unternehmen blieben damit nur wenige Monate, um steuerliche Verfahren sowie IT- und Abrechnungssysteme anzupassen. Der BVE verlangt längere Fristen bis zur Umsetzung.
