Ein Treffen zwischen Bauernverband, Handel und Züchtern am Rande des Bauerntags sei ergebnislos geblieben, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied beim bundesweiten Ernteauftakt in Groß Machnow am 30. Juni 2025. „Für die jetzt anlaufende Ernte 2025 haben wir noch kurzfristig um eine Lösung gerungen, letztlich aber erfolglos“, so Rukwied. So ist im Streit um die Erntegut-Bescheinigung der Saatgut-Treuhandverwaltungs (STV) kurzfristig keine Einigung in Sicht.
Die meisten privaten Landhändler und auch Genossenschaften versuchten nun, über jeweils eigene Bestätigungen der Landwirte um die Erntegutbescheinigung der STV herum zu kommen, erläuterte Rukwied auf Nachfrage von AGRA Europe. Gemeinsames Ziel aller Parteien sei es jetzt, im Herbst einen neuen Anlauf für eine Einigung zu nehmen - im Lichte der bis dahin bei der Ernteerfassung gesammelten Erfahrungen.
Verärgert zeigte sich Rukwied über den anhaltenden Druck der STV auf den Agrarhandel. Es sei falsch, die wenigen „Schwarzen Schafe“ unter den Landwirten auf diese Weise zu Zahlung von Lizenzgebühren zu bewegen. Stichprobenkontrollen lehne der DBV nicht grundsätzlich ab. Ein „absolutes No-Go“ sei jedoch die Weitergabe sensibler Flächen- und Betriebsdaten an ein privatwirtschaftliches Unternehmen wie die STV.
Es geht auch anders
Nach Informationen des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblattes bietet die BayWa Landwirten für die Getreideanlieferung nun alternativ zur STV-Erntegutbescheinigung eine eigene „Verpflichtungserklärung zum angelieferten Erntegut“ an. Darin müssen Lieferanten je Kultur die Anbaufläche sowie die ausgesäte Saatgutmenge angeben und sich damit einverstanden erklären, dass die BayWa ihre Angaben stichprobenartig überprüft. Die Daten bleiben laut Unternehmen bei der BayWa und werden nicht an die STV weitergegeben. Stichprobenartig werden Belege wie Flächennachweise, Z-Saatgut-Rechnungen oder Nachbauerklärungen angefordert. Liegt bis spätestens 30. August keine der beiden Erklärungen vor, heißt es, wertet die BayWa das Getreide als nicht ordnungsgemäß erzeugt und behält sich vor, die Ware zurückzuweisen oder bis zu 25 €/t als Gebühr zu verlangen. Mit Material von AgE.