Die ITW-Haltungsstufen sind bei Verbrauchern bekannt. Foto: da

| Daphne Huber

Vermarktung an ITW-Mäster geknüpft

Die Initiative Tierwohl (ITW) startet eine neue Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter. Die Nämlichkeit ist ausbaufähig.

Vom 26. Mai bis zum 20. Juni 2026 können sich die Ferkelaufzüchter bei der ITW anmelden und noch bis Ende 2026 Tierwohlentgelt aus dem Ferkelfonds erhalten. Ziel ist es, die noch bestehende Lücke zwischen Ferkelaufzucht und Schweinemast von rechnerisch 3 Millionen Tieren weiter zu schließen und die durchgängige Haltung der Tiere im ITW-System von der Geburt bis zur Schlachtung voranzutreiben, sagt ITW-Geschäftsführer, Robert Römer. Möglichst viele bereits an der ITW teilnehmenden Ferkelerzeuger sollen Lieferbeziehungen zu ITW-Mästern aufbauen und umgekehrt. Ab Januar 2027 soll sich die gesamte Kette der Schweinefleischerzeugung über den Markt finanzieren.

Vermarktung an ITW-Teilnehmer

Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt für neu teilnehmende Betriebe ist der 1. Juli 2026, der spätestmögliche der 1. Oktober 2026. Die Teilnahme an der ITW ist unbefristet. Eine Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds besteht jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Voraussetzung für die ITW-Teilnahme weiterer Betriebe ist eine vorherige Budgetprüfung. Alle neuen Betriebe nehmen als nämliche Ferkelaufzüchter teil: Die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist an die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster geknüpft. Ferkelaufzuchtbetriebe sollten daher bereits vor der Anmeldung sicherstellen, dass ihre Tiere an einen ITW-Teilnehmer vermarktet werden. In der ITW bekennen sich seit 2025 Partner aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Lebensmittelhandel und Gastronomie zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz in der Nutztierhaltung.

Von der Geburt bis zur Mast

Aktuell nehmen über 9.000 schweinehaltende Betriebe an der ITW teil, darunter 1.589 Ferkelaufzüchter und 1.250 Sauenhalter. Jährlich profitieren damit rund 22 Mio. Mastschweine und etwa 19 Mio. Ferkel von den Tierwohlmaßnahmen der ITW-Teilnehmer. Die Nämlichkeit – also die Haltung der Tiere von der Geburt über Aufzucht bis zur Mast im ITW-System – ist noch nicht vollständig erreicht.