In der laufenden Düngesaison sind die Kontrollen zum Düngerecht aufgehoben. Foto: Wolfgang Jargstorff - stock.adobe.com

| Daphne Huber

Verursacherprinzip in Arbeit

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Düngegesetzes beschlossen. Diejenigen, die das Grundwasser belasten, nimmt der Gesetzgeber stärker in die Pflicht.

Die Bundesregierung reagiert mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Leipzig vom Oktober 2025. Dieses hatte einem Kläger in Bayern Recht gegeben, dass die Ermächtigungsverordnung des Bundes nicht ausreichend sei, Betrieben in nitratbelasteten Gebieten strenge Düngeregeln vorzuschreiben. Daraufhin haben Bayern und fast alle Bundesländer die Ausweisung der roten Gebiete die der Ermächtungsverordnung im Rahmen der Düngeverordnung unterliegt, seit Jahresbeginn aufgehoben. Seitdem herrscht ein rechtsfreier Raum. Kontrollen, ob die Maßnahmen - wie eine Reduktion der Stickstoffdüngung in roten Gebieten - durchgeführt werden, finden derzeit nicht statt.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte eine ersatzlose Streichung der Verordnungsermächtigung gefordert. Stattdessen werde eine Ermächtigung zur Regelung des Umgangs mit Nährstoffen im Betrieb im Rahmen der Düngeverordnung beibehalten, beanstandet die DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet den heutigen Gesetzentwurf. „Eine Ermächtigung für weitere betriebliche Bilanzierungen sei laut Sabet weder EU-rechtlich erforderlich noch vereinbar mit dem Ziel des Bürokratieabbaus.

Verordnung zum Wirkungsmonitoring kommt

„In einem zweiten Schritt ist der Gesetzentwurf das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring”, sagte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin. Die Novelle schafft die Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring. Rainer will ein Monitoring einführen, um mit den Daten das Verursacherprinzip zu etablieren. Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von den Auflagen in den roten Gebieten befreit werden. Mit Blick auf die bereits laufende Düngesaison ist es wichtig, schnellstmöglich Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Vertragsverletzungsverfahren abgewendet

Bundestag und Bundesrat müssen nun der Novelle des Düngegesetzes zustimmen. Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das Bundesagrarministerium (BMLEH) das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse auf die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das hat Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, teilt das BMLEH mit.