Die Kontrollen zur Düngung sind fast bundesweit ausgesetzt. Das BMLEH arbeitet an einer neuen Ermächtigungsgrundlage zur Ausweisung belasteter Gebiete.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Wiederaufnahme der in einigen Bundesländern ausgesetzten Düngeverordnung in einem Eilverfahren. Kontrollen finden derzeit keine statt.
Einige Bundesländer wollen die Landes-Düngeverordnungen komplett aufheben. Das Düngegesetz ermöglicht eine Übergangslösung, um die Maßnahmen in den roten Gebieten fortzusetzen.
Das Bundesagrarministerium besiegelt das Ende der Stoffstrombilanz-Verordnung. Für wasserschonend wirtschaftende Betriebe in roten Gebieten sollen weniger strenge Auflagen gelten.
Die Bundesregierung plant eine Novelle des Düngegesetzes. Nach Informationen von agrarticker.de steht diese nicht in Zusammenhang mit der Erklärung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom Oktober 2025.
Das Bundesland setzt ebenfalls die behördliche Überwachung der Düngeregeln in „roten Gebieten“ aus. Brandenburg fordert den Bund unverzüglich zu einer Neuregelung auf.
Nach Bayern und Mecklenburg-Vorpommern setzt nun auch Rheinland-Pfalz die Maßnahmen in den roten Gebieten aus. Die Bundesregierung muss eine neue Verordnung liefern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung von roten und gelben Gebieten in Bayern für unwirksam erklärt. Vorübergehend gilt nur die Düngeverordnung.
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt von der Bundesregierung ein neues Aktionsprogramm Nitrat. Die Düngeverordnung reiche nicht aus, um die Grenzwerte zu erfüllen. Der Bauernverband spricht von Formalie.