Das Bundesland setzt ebenfalls die behördliche Überwachung der Düngeregeln in „roten Gebieten“ aus. Brandenburg fordert den Bund unverzüglich zu einer Neuregelung auf.
Die EU-Kommission verspricht ein reibungsloses Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung Ende 2026. Eine vereinfachte Dokumentation zur Lieferkette ist vorgesehen.
Für Landwirte besteht keine Pflicht zu einem Umbruch von Ackerflächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen. Zu den wirtschaftlichen und ökologischen Folgen für Landwirt und Umwelt bezieht der Bund nun Stellung.